log.er - Logopädie - Mittelweg 17 - Tinnum/ Sylt - 04651 / 446 10 72
Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schlucktherapie
Die Beratung, Prävention und Behandlung findet in freundlichen, hellen Praxisräumen statt.
B e h a n d l u n g s g e b i e t e
für Kleinkinder, Vorschulkinder, Schulkinder, Jugendliche und Erwachsene:
- Therapie bei spätem Sprechbeginn (late talker)
- Eingeschränkter Wortschatz
- Sprachentwicklungsstörungen (SES)
- Fehlbildungen von Lauten (z.B. Lispeln)
- Kommunikativ-pragmatische Störungen
- Störungen des Textverständnisses und der Textproduktion
- Störungen des Redeflusses (Poltern, Stottern)
- Schluckstörungen/ myofunktionelle Störungen
(abweichendes Bewegungsmuster von Zunge und Lippen beim Schlucken)
- Funktionelle, organische und psychogene Stimmstörungen
- Sprach-, Sprech- und Schluckstörungen z.B. nach Schlaganfall, aufgrund neurologischer Erkrankungen, nach Hirnverletzungen oder Tumoren im Kopf-/ Hals-Bereich
Um diese Therapieleistungen in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie eine ärztliche oder zahnärztliche Verordnung.
Die Behandlung wird bei gesetzlich versicherten Patienten von ihrer Krankenkasse bezahlt. Ab dem 18. Lebensjahr besteht eine gesetzliche Zuzahlungspflicht, wodurch alle volljährigen Patientinnen und Patienten, 10% der Kosten sowie 10€ je Verordnung selbst tragen müssen, soweit sie nicht von der Zuzahlung auf eigenen Antrag befreit sind.
Bei Privatversicherten ist die Kostenübernahme durch die jeweilige Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle abhängig von ihrem jeweiligen Tarif geregelt. Weitere Informationen dazu finden sie in den Informationen für Privatpatienten.